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Zentralschweizerische Gesellschaft für Familienforschung

 

Die Frage nach dem Datenschutz in der Familienforschung taucht immer wieder auf (zum Beispiel im Mitteilungsblatt 17/2003). Wie erhalte ich Einsicht in meine Daten? Wer bekommt sonst noch Einsicht in meine Daten in den Archiven? Wann muss ich ein Einsichtsgesuch stellen? Ist ein Projekt wie das Portrait Archiv datenschutzkonform? Muss ich bei lebenden Personen das Einverständnis einolen? Und bei Verstorbenen? Was muss ich beachten, wenn ich einen Stammbaum in der Verwandtschaft veröffentliche? Und eine Veröffentlichung im Internet?

Einige Informationen zum Datenschutz in der Familienforschung bot bis 2022 die Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Zu beachten ist allerdings, dass neben dem Datenschutz auch die entsprechenden Archivgesetze auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, Spezialgesetze (z.B. Arztgeheimnis...) und weitere Verordnungen (z.B. die Verordnung über das Zivilstandswesen) und Reglemente (z.B. kommunale Archivreglemente) beachtet werden müssen...